FG Saarland - Urteil vom 30.08.2000
1 K 67/99
Normen:
AO 1977 § 162 ; EStG § 4 Abs. 1 ; AO 1977 § 193 ;

Gewinnschätzung aufgrund einer Geldverkehrsrechnung (§ 162 AO); Feststellung 1990

FG Saarland, Urteil vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 67/99

DRsp Nr. 2002/4693

Gewinnschätzung aufgrund einer Geldverkehrsrechnung (§ 162 AO); Feststellung 1990

1. Werden bei einer Außenprüfung grobe Aufzeichnungsmängel festgestellt, ist das FA befugt, auf entsprechend grobe Schätzungsverfahren, wie etwa eine betriebliche Geldverkehrsrechnung, zurückzugreifen. 2. Eine betriebliche Geldverkehrsrechnung gleicht lediglich festgestellte Zahlungsflussdifferenzen aus, ohne die aus den -in der Buchführung nicht zutreffend erfassten- Warenverkäufen erzielten Gewinne einzubeziehen.

Normenkette:

AO 1977 § 162 ; EStG § 4 Abs. 1 ; AO 1977 § 193 ;

Tatbestand:

Die in S. wohnende Klägerin erzielt als Krankenschwester Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In N. betreibt sie zudem einen Handel mit Briefmarken, Münzen, Schmuck, Edelmetallen, Antiquitäten und ähnlichem. Geschäftsführer dieses Unternehmens ist der Bevollmächtigte, ihr Ehemann. Die Unternehmenserträge werden beim Beklagten gesondert festgestellt.