FG Münster - Urteil vom 10.03.2005
8 K 7687/00 E
Normen:
AO (1977) § 158 § 141 § 162 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1017

Gewinnschätzung trotz Vorlage einer Einnahme-Überschussrechnung; Einkommensteuer 1997

FG Münster, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen 8 K 7687/00 E

DRsp Nr. 2005/8876

Gewinnschätzung trotz Vorlage einer Einnahme-Überschussrechnung; Einkommensteuer 1997

Das FA bzw. das FG sind berechtigt, eine Vollschätzung des Gewinns nach § 4 Abs. 1, 5 EStG durchzuführen, wenn eine Verpflichtung, den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, besteht und dennoch (nur) eine Einnahme-Überschussrechnung vorgelegt wird.

Normenkette:

AO (1977) § 158 § 141 § 162 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob das Finanzamt (FA) im Streitjahr 1997 abweichend von der vom Kläger (Kl.) gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) erklärten Einnahmen-Überschuss-Rechnung die vom Kl. darin gewinnerhöhend behandelten Umsatzsteuerbeträge und Umsatzsteuererstattungen sowie die gewinnmindernd behandelten Vorsteuerbeträge zu Recht nicht mehr bei der vom FA gemäß § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 162 Abgabenordnung (AO) vorgenommenen Schätzung des gewerblichen Gewinns berücksichtigt hat.

Der Kl. ist französischer Staatsbürger, der mit gebrauchten und neuen Reifen handelt. Einen entsprechenden Gewerbebetrieb in Deutschland meldete er zum 04.08.1999 wieder ab.