Die Beteiligten streiten um die Frage, zu welchen Anteilen ein - in der Höhe unstreitiger- Gewinn einer GbR auf die beiden Gesellschafter aufzuteilen ist.
Die Kläger sind Gesellschafter der XXX - Fahrzeugaufbereitung-GbR. Ihre Beteiligung beträgt je 50 %. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert nicht.
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