Formell ist zu entscheiden, ob die Klagefrist gewahrt ist bzw. ob Wiedereinsetzung gewährt werden kann; materiell ist zu entscheiden, ob im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bei unterjähriger Auflösung einer Ansparabschreibung ein Erhöhungsbetrag gem. § 7 g Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 EStG anzusetzen ist.
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