Der Kläger ist amerikanischer Staatsangehöriger und begehrte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 1997 die Berücksichtigung von Kosten für ein Master-of-Business-Administration (MBA)-Studium an der University of Southern California, Los Angeles, USA, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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