AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 § 184 Abs. 1 S. 3 § 185 ; GewStG § 28 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 498
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 26.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 8454/98
GewSt: Zerlegung
BFH, Urteil vom 07.09.2005 - Aktenzeichen VIII R 42/02
DRsp Nr. 2006/1480
GewSt: Zerlegung
1. § 173 Abs. 1AO ist auf Zerlegungsbescheide sinngemäß anzuwenden (Anschluss an BFH-Urt. v. 24.3.1992 VIII R 33/90, BStBl II 1992, 869).2. § 173AO wird nicht durch § 189AO verdrängt und damit die Korrektur nicht durch die Zerlegungssperre gemäß § 189 Satz 3 AO ausgeschlossen.3. § 189AO regelt nach seinem Wortlaut ausschließlich den Fall, dass eine Gewerbesteuer berechtigte Gemeinde bei der GewSt-Zerlegung überhaupt nicht berücksichtigt wurde, nicht aber denjenigen, dass eine Gemeinde zwar berücksichtigt wurde, aber mit einem zu hohen zu niedrigen Anteil.
Normenkette:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 § 184 Abs. 1 S. 3 § 185 ; GewStG § 28 ;
Gründe:
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