Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats - Familiensenat - des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 27. Februar 2023 wird auf Kosten der Antragstellerin verworfen.
Wert: 287.508 €
A.
Die Antragstellerin wendet sich in dem aus dem Scheidungsverbund abgetrennten Güterrechtsverfahren gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde.
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