Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtzeitigkeit eines Einspruchs und in diesem Zusammenhang um die Beweiskraft des bei Datev geführten elektronischen Postausgangsbuchs der Klägervertreterin.
1.
Das beklagte Finanzamt (FA) erließ am 09.02.2011 einen Grundbesitzwertfeststellungsbescheid.
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