FG Köln vom 21.10.1999
13 K 2596/99
Fundstellen:
EFG 2000, 309

Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Ansparrücklage

FG Köln, vom 21.10.1999 - Aktenzeichen 13 K 2596/99

DRsp Nr. 2001/2887

Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Ansparrücklage

Für die Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 bis 6 EStG ist die Investitionsabsicht glaubhaft zu machen. Hierfür genügt es, wenn das Wirtschaftsgut, das angeschafft oder hergestellt werden soll, seiner Funktion nach benannt und der beabsichtigte Investitionszeitpunkt sowie die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angegeben werden.

Revision eingelegt (Az. beim BFH: XI R 13/00)

Für die Praxis: