Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Insolvenzfeststellungsbescheides.
Am 20.07.2009 stellte der Geschäftsführer der A GmbH (nachfolgend: GmbH) Insolvenzantrag. Mit Beschluss des Amtsgerichts X vom 31.08.2009 wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, der Kläger zum Insolvenzverwalter bestimmt und die Gläubiger aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 05.10.2009 anzumelden.
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