FG Hessen - Urteil vom 25.04.2018
9 K 1857/15
Normen:
BewG § 151; ErbStG § 13b Abs. 2a;
Fundstellen:
DStRE 2019, 494
EFG 2018, 2047
GmbHR 2019, 89
ZEV 2018, 741

Gleichordnungskonzern; Konzern; Klausel

FG Hessen, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 9 K 1857/15

DRsp Nr. 2018/16489

Gleichordnungskonzern; Konzern; Klausel

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BewG § 151; ErbStG § 13b Abs. 2a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten bzgl. einer gesonderten Feststellung des Wertes des Betriebsvermögens um die Zuordnung eines im Wege des Erbfalls auf den Kläger übergangenen Grundstücks als Betriebsvermögen oder Verwaltungsvermögen im Sinne des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).