BFH - Beschluss vom 13.10.2005
X S 14/05
Normen:
FGO § 69 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 114

Gleichzeitigkeit von AdV-Antrag und NZB

BFH, Beschluss vom 13.10.2005 - Aktenzeichen X S 14/05

DRsp Nr. 2005/19559

Gleichzeitigkeit von AdV-Antrag und NZB

Wird der Antrag auf AdV während der Anhängigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gestellt, können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides nur bestehen, wenn ernstlich mit einer Zulassung der Revision zu rechnen ist.

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Das Finanzgericht (FG) hat in der Hauptsache die Klage der Antragsteller als unbegründet abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Die dagegen von den Antragstellern erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der angerufene Senat mit Beschluss vom heutigen Tag X B 96/05 als unbegründet zurückgewiesen.

Nach vorheriger Ablehnung durch den Antragsgegner (Finanzamt --FA--) haben die Antragsteller am 9. März 2005 beim Bundesfinanzhof (BFH) die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren streitigen Einkommensteuerbescheides 1998 "in Höhe des sich bei Ansatz der streitigen Werbungskosten ... von DM 18.057,00 ergebenden Einkommensteuerminderungsbetrags ..." begehrt.

Das FA beantragt, den Antrag auf AdV abzulehnen.

II. Der Antrag auf AdV wird abgelehnt.