BFH - Urteil vom 17.09.2003
I R 91/01
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; GmbHG § 43 ;

GmbH: Aktivierung von Ersatzforderungen wegen Gesellschafter-Geschäftsführer

BFH, Urteil vom 17.09.2003 - Aktenzeichen I R 91/01 - Aktenzeichen I R 92/02

DRsp Nr. 2004/10094

GmbH: Aktivierung von Ersatzforderungen wegen Gesellschafter-Geschäftsführer

1. Zu den Voraussetzungen einer vGA. 2. Eine Forderung einer KapG gegen ihren Gesellschafter kann so lange nicht Gegenstand einer vGA sein, als sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung in der Steuerbilanz in voller Höhe zu aktivieren ist. 3. Bestrittene Forderungen oder solche, von denen zu erwarten ist, dass sie bestritten werden, können nicht aktiviert werden.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1 ; KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; GmbHG § 43 ;