Die Sache befindet sich im zweitem Rechtsgang; vorausgegangen sind das Urteil des 3. Senats des Finanzgerichts Köln - 3 K 207/82 - 14.1989 und das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) - I R 131/90 -24.3.1993, das im Bundessteuerblatt (BStBl) II 1993, 799 veröffentlicht worden ist.
Streitig sind nur noch die Abzugsfähigkeit der in den Streitjahren 1976 bis l979 an die Witwe des verstorbenen Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin gezahlten Rente und die Anerkennung von 40 v. H. der Testamentsvollstreckergebühren als Betriebsausgaben sowie zusätzlich die Anerkennung der Anteilsübertragungen auf die Unterstützungskasse gemäß § 4d EStG.
I.
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