FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.06.2008
12 K 4126/06 B
Normen:
EStG (1997) § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2008, 2624
EFG 2008, 1537

GmbH-Anteile als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2008 - Aktenzeichen 12 K 4126/06 B

DRsp Nr. 2008/16237

GmbH-Anteile als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

Die Beteiligung an einer der Baubranche nahestehenden GmbH gehört nicht zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines als Makler tätigen Einzelunternehmers, wenn er die Beteiligung bereits vor Gründung seines Einzelunternehmens erworben und nur in einem einzigen Geschäftsjahr einen wesentlichen Anteil seiner Umsätze durch Geschäftsbeziehungen zu der GmbH erzielt hat.

Normenkette:

EStG (1997) § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger und sein Vater gründeten mit Gesellschaftsvertrag vom 26. Februar 1990 die ... mbH (BCG). Der Kläger hielt 25 % der Geschäftsanteile an der BCG, sein Vater 75 %.

Unternehmensgegenstand der BCG war die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, die Übernahme bzw. Vergabe von Leistungen des Baumanagements sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauinvestitionen. Außerdem war die BCG im Bereich der Wirtschaftsberatung tätig. In den Jahren 1990 bis 1994 realisierte die BCG eine Reihe größerer Bauprojekte. Die BCG war an acht Kapital- oder Personengesellschaften beteiligt. Im Jahr 1995 wurde das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der BCG eröffnet, das im Jahre 2003 mangels Masse eingestellt wurde.