GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
FG Baden-Württemberg, vom 19.01.1999 - Aktenzeichen 7 K 124/96
DRsp Nr. 2001/2616
GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
Der von einem Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gehaltene Anteil an einer GmbH, die ebenfalls Kommanditistin dieser KG ist, gehört zu dessen notwendigem Sonder-Betriebsvermögen II, wenn diese GmbH keine nennenswerten wirtschaftlichen Aktivitäten außerhalb der KG entfaltet.
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