BFH, Beschluß vom 16.12.1999 - Aktenzeichen I B 117/97
DRsp Nr. 2001/13329
GmbH-Beirat; Überwachungsfunktion
1. Die Überwachungsfunktion eines GmbH-Beirats ergibt sich aus den von ihm wahrzunehmenden Aufgaben.2. Die Frage der Überwachungsfunktion ist keine vom Revisionsgericht zu klärende Rechtsfrage, sondern vom FG aufgrund der Würdigung der tatsächlichen Umstände des konkreten Streitfalls zu beantworten.