FG Köln, vom 24.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1591/01
GmbH-Geschäftsführer: Nichtentrichtigung der LSt
BFH, Beschluss vom 20.10.2005 - Aktenzeichen VII B 17/05
DRsp Nr. 2005/19917
GmbH-Geschäftsführer: Nichtentrichtigung der LSt
1. Die Nichtentrichtigung der LSt zum gesetzlichen Fälligkeitstermin indiziert die Schuldhaftigkeit der damit verbundenen Pflichtverletzung.2. Von einem Geschäftsführer ist zu verlangen, dass er die steuerlichen Pflichten kennt, die er mit seinem Amtsantritt übernommen hat.