Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl.) berechtigt war, den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid für 1995 gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zu ändern.
Der Kläger (Kl.) war als Arbeitnehmer bei der Firma GmbH & Co. KG beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde im Streitjahr (1995) gegen Zahlung einer Abfindung von brutto 78.003 DM aufgelöst. Ausgehend von einem Freibetrag von 36.000 DM gem. § 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und unter Berücksichtigung einer ermäßigten Besteuerung gem. § 34 Abs. 1 EStG wurde dem Kl. der verbleibende Nettobetrag ausgezahlt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|