Streitig ist, ob ein Lohnsteuernachforderungsbescheid im Hinblick darauf rechtswidrig ist, dass die Regelung des § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger; er ist mit einer Französin verheiratet. Die Eheleute haben drei Kinder. Der Kläger ist als nichtselbstständiger Arzt tätig; seine Ehefrau ist nicht berufstätig. Im Streitjahr war der Kläger, zunächst wohnhaft in Belgien, bis zum 30.04.2000 in einem Krankenhaus im Inland angestellt; seitdem arbeitet er in Frankreich, wo er mit seiner Familie seit Sommer 2000 auch wohnt.
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