FG Düsseldorf - Urteil vom 12.05.2006
18 K 5588/03 F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 ; BewG § 9 Abs. 2 Satz 1. § 10 ; UmwStG § 24 Abs. 2 ; DBA-österreich Art. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1521
EFG 2006, 1438

Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische Personengesellschaft; Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Übertragung einer Beteiligung; Kapitalerhöhung; Tauschähnlicher Vorgang; Bewertungswahlrecht; DBA österreich - Gewinnrealisierung bei Übertragung einer Kapitalgesellschaft auf eine ausländische Personengesellschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2006 - Aktenzeichen 18 K 5588/03 F

DRsp Nr. 2006/29487

Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische Personengesellschaft; Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Übertragung einer Beteiligung; Kapitalerhöhung; Tauschähnlicher Vorgang; Bewertungswahlrecht; DBA österreich - Gewinnrealisierung bei Übertragung einer Kapitalgesellschaft auf eine ausländische Personengesellschaft

1. Bei der Übertragung der das gesamte Nennkapital einer Kapitalgesellschaft umfassenden Beteiligung aus dem Betriebsvermögen einer inländischen Mitunternehmerschaft auf eine beteiligungsidentische ausländische (österreichische) Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschafterrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung handelt sich um eine Sacheinlage, die als tauschähnlicher Vorgang zu qualifizieren ist und die bei den einbringenden Gesellschaftern zu einer entgeltlichen Veräußerung führt. 2. Als Entgelt für die Hingabe der Anteile gegen Verrechnung mit der Einlageschuld ist auch dann der gemeine Wert der hingegebenen Beteiligung anzusetzen, wenn eine Übertragung der Beteiligung zum Teilwert gewollt war und sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der Teilwert zu niedrig bemessen wurde.