FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 02.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 209/00
GrESt: Abtretung eines Anspruchs auf Eigentumsverschaffung
BFH, Beschluss vom 08.10.2003 - Aktenzeichen II R 36/01
DRsp Nr. 2003/14705
GrESt: Abtretung eines Anspruchs auf Eigentumsverschaffung
Ungeachtet des Umstands, dass bei Abtretung eines Anspruchs auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück sich der Eigentumsübergang rechtsnotwendig zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Abtretungsempfänger vollzieht, findet GrESt-rechtlich der maßgebliche Rechtsträgerwechsel gem. § 1 Abs. 1 Nr. 7GrEStG 1983 zwischen dem ursprünglichen Käufer und dem Abtretungsempfänger statt.