I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist infolge Verschmelzung Rechtsnachfolgerin der Grundbesitz KG (KG) geworden. Diese erwarb mit Vertrag vom 24. März 1999 von der Grundbesitz Objekt KG Grundstücke zu einem Kaufpreis von ... DM. An beiden Gesellschaften waren die gleichen Gesellschafter beteiligt. Mit Vertrag vom 20. Mai 1999 trat die X-AG (AG) als persönlich haftende Gesellschafterin in die KG ein. Sie war am Festkapital der KG mit 80 % beteiligt; die Anteile der bisherigen Gesellschafter reduzierten sich entsprechend auf 20 %. Der Vertrag vom 20. Mai 1999 wurde vom Notar der damals zuständigen Finanzbehörde nicht angezeigt.
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