FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.06.2002
3 K 2291/99
Normen:
BGB § 634 Abs. 1 S. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1 ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3 ;

GrESt: Freiwilliger Rückerwerb außerhalb des 2-Jahres-Zeitraumes grunderwerbsteuerpflichtig; Grunderwerbsteuer

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.06.2002 - Aktenzeichen 3 K 2291/99

DRsp Nr. 2003/11794

GrESt: "Freiwilliger" Rückerwerb außerhalb des 2-Jahres-Zeitraumes grunderwerbsteuerpflichtig; Grunderwerbsteuer

Erwirbt ein Veräußerer das Eigentum an einem Grundstück außerhalb des 2-Jahres-Zeitraumes des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG zurück, ohne dass er i.S.d. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zu einer Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages unter gewährleistungsrechtlichen Aspekten verpflichtet gewesen wäre, so liegen die Voraussetzungen für eine Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer für diesen Rückwerbsvorgang nicht vor.

Normenkette:

BGB § 634 Abs. 1 S. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1 ; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage der Nichtfestsetzung von Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages.

Durch notariellen Vertrag vom 03.05.1996 veräußerte die Klägerin an das Ehepaar