I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Träger der Insolvenzsicherung nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Infolge der Insolvenz der X-AG und des damit für den Kläger eingetretenen Sicherungsfalls ging das Vermögen der Unterstützungskasse der X-AG gemäß § 9 Abs. 3 BetrAVG auf den Kläger über. Zum Vermögen der Unterstützungskasse gehörten mehrere Grundstücke, als deren Eigentümer der Kläger am 6. September 1996 im Grundbuch im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen wurde.
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