BFH - Urteil vom 21.01.2004
II R 1/02
Normen:
BetrAVG § 9 Abs. 3 § 14 Abs. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 4 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1120
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 27.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 101091K 5

GrESt: gesetzlicher Übergang des Eigentums an einem Grundstück nach § 14 Abs. 1 BetrAVG

BFH, Urteil vom 21.01.2004 - Aktenzeichen II R 1/02

DRsp Nr. 2004/9698

GrESt: gesetzlicher Übergang des Eigentums an einem Grundstück nach § 14 Abs. 1 BetrAVG

1. Der gesetzlicher Übergang des Eigentums an einem zum Vermögen einer betrieblichen Unterstützungskasse gehörenden Grundstück auf den Träger der Insolvenzversicherung nach § 14 Abs. 1 BetrAVG unterliegt der GrESt.2. Für eine einschränkende Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrESt im Hinblick auf den gesetzlichen Vermögensübergang nach § 9 Abs. 3 BetrAVG ist kein Raum. Denn in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 GrESt aufgeführten Übergänge des Eigentums werden nicht aus dem Steuertatbestand ausgegrenzt, sondern lediglich von der Steuer befreit.

Normenkette:

BetrAVG § 9 Abs. 3 § 14 Abs. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 4 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Träger der Insolvenzsicherung nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Infolge der Insolvenz der X-AG und des damit für den Kläger eingetretenen Sicherungsfalls ging das Vermögen der Unterstützungskasse der X-AG gemäß § 9 Abs. 3 BetrAVG auf den Kläger über. Zum Vermögen der Unterstützungskasse gehörten mehrere Grundstücke, als deren Eigentümer der Kläger am 6. September 1996 im Grundbuch im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen wurde.