BFH - Beschluss vom 21.07.2005
II B 79/04
Normen:
GrEStG (1997) § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2053
BFH/NV 2005, 2053
Vorinstanzen:
FG München, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1674/00

GrESt: Kiesvorkommen

BFH, Beschluss vom 21.07.2005 - Aktenzeichen II B 79/04

DRsp Nr. 2005/17279

GrESt: Kiesvorkommen

Der grunderwerbsteuerrechtliche Grundstücksbegriff entspricht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GrEStG dem des bürgerlichen Rechts. Die Einschränkung in Satz 2 Nr. 2 der Vorschrift erfasst nur Abbauberechtigungen, die Gegenstand selbstständiger subjektiv-dinglicher Rechte sind. Dazu gehört ein Kiesvorkommen nicht, wenn das Recht, es abzubauen, nicht als selbstständiges dingliches Recht abgespalten, sondern Inhalt des Eigentumsrechts am Grundstück geblieben ist.

Normenkette:

GrEStG (1997) § 2 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unbegründet; sie war daher zurückzuweisen.