BFH - Beschluss vom 07.09.2007
II B 5/07
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1, § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, § 8; BewG § 148 Abs. 8 S. 8;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2351
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 15.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 104/05

GrESt: Konzern, Verschmelzung

BFH, Beschluss vom 07.09.2007 - Aktenzeichen II B 5/07

DRsp Nr. 2007/19042

GrESt: Konzern, Verschmelzung

1. Die Frage, ob die Verschmelzung einer GmbH mit Grundbesitz auf eine andere GmbH hinsichtlich des Übergangs des Eigentums an inländischen Grundstücken auf den aufnehmenden Rechtsträger ohne Rücksicht auf die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse der GrESt unterliegt und ob dies verfassungsgemäß ist, ist durch die BFH-Rechtsprechung im bejahenden Sinne bereits geklärt. Die Frage hat daher keine grundsätzliche Bedeutung. 2. Gegen die unterschiedliche grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung eines Grundstücksübergangs aufgrund einer formwechselnden Umwandlung einerseits und der übertragenden Umwandlung andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1, § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, § 8; BewG § 148 Abs. 8 S. 8;

Gründe: