BFH - Urteil vom 29.07.1998
II R 71/96
Normen:
GrEStG (1983) § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 517
BStBl II 1999, 796

GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden

BFH, Urteil vom 29.07.1998 - Aktenzeichen II R 71/96

DRsp Nr. 1999/396

GrESt; Übertragung der Verwertungsbefugnis an Gebäuden auf fremdem Boden

1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 kann auch dadurch verwirklicht werden, dass einem Nichteigentümer eine Rechtsposition gewährt wird, die noch nicht dem rechtlichen Eigentum gleicht, diesem aber wirtschaftlich nahe kommt. 2. Übertragen auf das (zivilrechtlich im Eigentum des Grundstückseigentümers stehende) Gebäude auf fremdem Boden i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG 1983 bedeutet dies, dass eine von § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 erfasste Rechtsposition dann besteht, wenn dem Dritten Befugnisse an dem Gebäude (nicht aber am Grundstück) eingeräumt werden, die über die Befugnisse eines Pächters hinausgehen und ihm hinsichtlich Nutzung und Veräußerung eine einem Eigentümer nahekommende Stellung geben. Das kann auch der Fall sein, wenn der Pächter eines Grundstücks auf diesem ein Gebäude errichtet, das er wie ein Eigentümer nutzen und dessen Substanz er bei Ende der Pachtzeit durch Übertragung auf den Eigentümer gegen eine Entschädigung verwerten kann.

Normenkette:

GrEStG (1983) § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe: