BFH - Urteil vom 15.03.2000
II R 34/98
Normen:
GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1240
ZfIR 2001, 72

GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über Grundstücksbebauung

BFH, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen II R 34/98

DRsp Nr. 2000/5991

GrESt; Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Vertrag über Grundstücksbebauung

1. Beim Grundstückskauf gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als Gegenleistung u. a. der Kaufpreis einschl. der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören alle Leistungen des Erwerbers, die dieser nach den vertraglichen Vereinbarungen gewährt, um das Grundstück zu erwerben. 2. Gegenstand der auf die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat, oder in einem (künftigen) Zustand, in den es erst zu versetzen ist. 3. Ob als Gegenstand eines Erwerbsvorgangs das zukünftige bebaute Grundstück anzusehen ist, kann sich aus dem Inhalt der zivilrechtlichen Übereignungsverpflichtung des Veräußerers oder aus mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv engem sachlichen Zusammenhang stehenden Vereinbarungen oder Umständen ergeben. Das ist nach den Umständen des Einzelfalles zu ermitteln.