FG München - Urteil vom 07.02.2011
7 K 2193/09
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; AO § 129; KStG § 27 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2012, 762

Grobes Verschulden bei fehlender Überprüfung einer Steuererklärung vor Abgabe an das FA

FG München, Urteil vom 07.02.2011 - Aktenzeichen 7 K 2193/09

DRsp Nr. 2011/7197

Grobes Verschulden bei fehlender Überprüfung einer Steuererklärung vor Abgabe an das FA

Ein bestandskräftiger Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG kann nicht wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden, wenn der steuerliche Vertreter in der betreffenden Zeile der Feststellungserklärung in dem Jahr geleistete Zuzahlungen in das Eigenkapital nicht eingetragen und er die Erklärung vor Abgabe an das FA offensichtlich nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat (grobe Fahrlässigkeit).

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; AO § 129; KStG § 27 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand: