Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin war alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der X-GmbH (im Folgenden: GmbH). Das Stammkapital in Höhe von 100.000 DM war in voller Höhe eingezahlt. Mit notariellem Vertrag vom 18.5.2000, auf den Bezug genommen wird (Bl. 5ff der beigezogenen Einkommensteuerakte Bd. II), veräußerte die Klägerin zum 1.7.2000 ihre Gesellschaftsanteile an ihren Vater. Nach § 2 des Vertrages sollte der Kaufpreis dem in dem noch aufzustellenden Jahresabschluss zum 31.12.1999 ausgewiesenen Eigenkapital entsprechen, mindestens jedoch 1,00 DM betragen und bis zum 1.9.2000 zu zahlen sein.
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