Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Einkommensteuerbescheid zugunsten der Kläger wegen neuer Tatsachen nach § 173 der Abgabenordnung (AO) geändert werden kann.
Die Kläger sind Eheleute und werden nach §§ 26, 26 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Neben der Altersrente erzielten sie im Streitjahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.
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