Großbritannien: Versagung der Steuerermäßigungen für Verluste von EU-Tochtergesellschaften gemeinschaftswidrig
EuGH, vom 16.07.1998 - Aktenzeichen Rs C-264/96
DRsp Nr. 2001/1102
Großbritannien: Versagung der Steuerermäßigungen für Verluste von EU-Tochtergesellschaften gemeinschaftswidrig
1. Art. 52 EG-Vertrag steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, die bei in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften, die zu einem Konsortium gehören, über das ihnen eine Holdinggesellschaft gehört, und die von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen, um über diese Holdinggesellschaft Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen, den Anspruch auf eine Steuerermäßigung an die Voraussetzung knüpfen, daß die Tätigkeit der Holdinggesellschaft ganz oder hauptsächlich im Halten der Aktien von in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaften besteht.
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