BFH vom 22.04.1997
IX R 73/94

Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

BFH, vom 22.04.1997 - Aktenzeichen IX R 73/94

DRsp Nr. 1998/1309

Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

Nutzen Eheleute im Jahr 1986 und in einem Folgejahr gemeinsam eine eigene Wohnung, so ist die große Übergangsregelung auch dann anzuwenden, wenn im Jahr 1986 beide Miteigentümer waren und ihnen der Nutzungswert anteilig zuzurechnen war, während in dem Folgejahr nur ein Ehegatte Alleineigentümer ist.

Für die Praxis: