I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine vermögensverwaltende Immobilien-KG, errichtete 1995 auf eigenem Grundstück in Berlin einen Gebäudekomplex, der eine Bürofläche von ... qm, Wohnflächen von ... qm, Ladenflächen von ... qm und eine Tiefgarage mit ... Stellplätzen aufweist. Das Grundstück ist als gemischt genutztes Grundstück auf den 1. Januar 1996 im Ertragswertverfahren mit einem Einheitswert von ... DM bewertet und dem Grundvermögen zugeordnet worden. Der Grundsteuermessbetrag ist auf ... DM und die Grundsteuer für 1996 auf ... DM festgesetzt.
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