FG Niedersachsen, vom 01.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 464/99
Grundbesitz - Bedarfbewertung
BFH, Beschluss vom 01.12.2005 - Aktenzeichen II B 31/05
DRsp Nr. 2006/2052
Grundbesitz - Bedarfbewertung
Grundbesitzwerte sind gesondert festzustellen, wenn sie für die ErbSt oder GrESt erforderlich sind (Bedarfsbewertung). Für einen künftigen Erwerbsvorgang ist eine solche Feststellung nicht erforderlich, weil ein Erwerbsvorgang i. S. des ErbStG, der eine Bewertung zum Stichtag erforderlich machte, noch nicht verwirklicht ist.