BFH - Urteil vom 25.06.2003
II R 55/00
Normen:
AO § 42 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1345

Grundbesitzende PersG; Wechsel im Gesellschafterbestand

BFH, Urteil vom 25.06.2003 - Aktenzeichen II R 55/00

DRsp Nr. 2003/11091

Grundbesitzende PersG; Wechsel im Gesellschafterbestand

1. Für die Zeit vor Einführung des § 1 Abs. 2 a GrEStG 1983 durch das JStG 1997 entspricht es der BFH-Rspr., dass die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden PersG nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 i.V.m. § 42 AO der GrESt unterliegen kann.2. Unterhält eine PersG zwar einen Mietwohnungsbestand, betreibt sie daneben aber ein Heizkraftwerk und eine Wäscherei, die auch Leistungen an Dritte erbringen, ist die Schlussfolgerung des FG, die Gesellschaft sei nicht ausschließlich grundstücksverwaltend, nicht zu beanstanden und daher für das Revisionsgericht bindend.

Normenkette:

AO § 42 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2a ;

Gründe:

I. Gesellschafter der X-GbR waren die Geschwister A, B, C und D. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 30. Januar 1996 übertrugen die vier Gesellschafter ihre sämtlichen Anteile an der GbR für eine Gegenleistung von ... DM auf zwei neue Gesellschafter.