I.
Mit mehreren notariell beurkundeten Erbteilskaufverträgen erwarb der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zwischen Juni und Dezember 2006 insgesamt 337/384 der Anteile an einer ungeteilten Erbengemeinschaft. Zum Nachlass gehörten mehrere Grundstücke. Auf dieser Grundlage stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) zuletzt mit Bescheid vom 18. Oktober 2007 die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gesondert fest.
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