Die Antragstellerin - Ast - erwarb mit notariellem Vertrag vom 13.11.2003 ein Grundstück in "L-Stadt". In dem Vertrag heißt es:
"§ 2
Kaufpreis, Fälligkeit, Zwangsvollstreckungsunterwerfung
1. Der Kaufpreis beträgt 1.375.000,00 EURO
2. Der Kaufpreis ist zinslos fällig und zahlbar 6 Wochen nachdem die amtierende Notarin dem Käufer das Vorliegen folgender Voraussetzungen schriftlich bestätigt hat:
...
d) Die Bedingung gemäß § 13 dieses Vertrags erfüllt ist.
...
§ 6
Künftige Nutzung des Kaufgegenstands
durch den Käufer, Vollmachten
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