BFH - Beschluß vom 28.05.1998
II B 3/98
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1366

Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften

BFH, Beschluß vom 28.05.1998 - Aktenzeichen II B 3/98

DRsp Nr. 1999/993

Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften

Personengesellschaften als solche und ihre Gesellschafter müssen im Grunderwerbsteuerrecht als Steuersubjekt auseinandergehalten werden. Ergeht ein Steuerbescheid gegen eine GbR als Steuerschuldnerin, kann dieser nur gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter mit der Klage angefochten werden. Denn nur die als Steuerrechtssubjekt am Steuerrechtsverhältnis selbständige GbR kann i.S. von § 40 Abs. 2 FGO durch diesen in ihren Rechten verletzt sein.

Gründe:

I. Der Antragsteller, Beschwerdeführer und Kläger (Antragsteller) erwarb zusammen mit A in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im August 1993 ein Grundstück. Wegen dieses Grunderwerbs setzte der Antragsgegner, Beschwerdegegner und Beklagte (das Finanzamt --FA--) durch Bescheid vom 12. Oktober 1993 Grunderwerbsteuer gegen die GbR fest.