I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) zu 1 erwarb zusammen mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann, der von ihr und den Kindern, den weiteren Klägern, beerbt worden ist, ein Wochenendhaus. Für Lieferung und Aufstellung hatten sie dem Verkäufer ... DM zu zahlen. Das Haus sollte auf einem vorher festgelegten, 295 qm großen Platz in einem als Feriengebiet ausgewiesenen Gelände aufgestellt werden, den der Verkäufer den Eheleuten für 25 Jahre verpachtet hatte. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Eheleute damit ein Gebäude auf fremdem Boden erworben haben.
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