Grunderwerbsteuer bei vorzeitiger Nutzungsüberlassung
BFH, Urteil vom 08.08.2001 - Aktenzeichen II R 49/01
DRsp Nr. 2001/16031
Grunderwerbsteuer bei vorzeitiger Nutzungsüberlassung
»Überlässt der Grundstücksverkäufer im Wege einer Vorleistung dem Käufer bereits vor der Zahlung des Kaufpreises die Nutzungen des Grundstücks, so stellt die vorzeitige Nutzungsüberlassung eine selbständige (Neben-)Leistung des Verkäufers dar, die weder in seiner kaufvertraglichen Verpflichtung zur Übertragung von Besitz und Nutzungen aufgeht, noch mit ihr identisch ist. Das für die Nutzungsüberlassung gesondert vereinbarte Entgelt gehört nicht zur Gegenleistung i.S. der §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1983.«