I.
Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 1. Juli 1997 (Urkundenrolle ... Nr. ...) erwarben die Antragsteller in Miteigentum zu je 1/2 das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück ... . Mitverkauft wurde der bei Obergabe vorhandene Heizölvorrat. Das Gebäude wird von den Antragstellern inzwischen selbst bewohnt.
Der Kaufpreis betrug ... DM. Nach § 8 des Kaufvertrages trugen die Käufer die Grunderwerbsteuer (GrESt).
Mit Bescheiden vom 7. August 1997 erließ der Antragsgegner gegen die Antragsteller zwei getrennte GrESt-Bescheide und setzte, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von je ... DM, die GrESt auf je ... DM fest. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage hatte der Antragsgegner den Kaufpreis um die anteiligen Aufwendungen für den mitveräußerten Heizölvorrat gekürzt.
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