I.
Zwischen den Beteiligten ist in der Hauptsache streitig, ob ein Grundstückserwerb durch den Antragsteller grunderwerbsteuerpflichtig ist.
1. Der Antragsteller, ein eingetragener Verein, der Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom ... 2011 (Grunderwerbsteuerakten -GrEStA- Bl. ...) das in der X-Straße ..., Hamburg-1, gelegene und mit einer ... bebaute Grundstück zum Preis von € 2.000.000,00.
2. Der Antragsgegner setzte hierfür mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 31.03.2011 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 90.000,00 fest.
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