FG Düsseldorf - Urteil vom 12.09.2006
3 K 5051/04 GE
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 § 3 Nr. 4 § 6 Abs. 1 Satz 1 § 8 Abs. 1 § 9 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1266

Grunderwerbsteuer; Beteiligung eines Miterwerbers an der veräußernden GbR; Steuerbefreiung; Miteigentumserwerb durch Ehegatten; Auseinandersetzungsguthaben - Anteilige Grunderwerbsteuerbefreiung bei gemeinsamem Erwerb von Ehepartnern, von denen einer zugleich an der veräußernden Gesellschaft beteiligt ist

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2006 - Aktenzeichen 3 K 5051/04 GE

DRsp Nr. 2007/10271

Grunderwerbsteuer; Beteiligung eines Miterwerbers an der veräußernden GbR; Steuerbefreiung; Miteigentumserwerb durch Ehegatten; Auseinandersetzungsguthaben - Anteilige Grunderwerbsteuerbefreiung bei gemeinsamem Erwerb von Ehepartnern, von denen einer zugleich an der veräußernden Gesellschaft beteiligt ist

1. Ist bei dem Erwerb eines Grundstücks durch Ehegatten zu hälftigem Miteigentum der Ehemann zu 1/3 an der veräußernden GbR beteiligt, können die deshalb gemäß § 6 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Steuerbefreiungen für den Erwerb der beiden Miteigentumshälften zusammen nicht höher als 1/3 der Gesamtgegenleistung sein. 2. Die Steuerbefreiung ist durch wertende Zusammenschau der beiden Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 4 GrEStG (steuerfreier Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers) und des § 6 Abs. 1 GrEStG, hälftig bei der auf den Miteigentumsanteil der Ehefrau entfallenden Gegenleistung zu berücksichtigen. 3. Der Verzicht des Ehemanns auf das Auseinandersetzungsguthaben als Folge der veräußerungsbedingten Auflösung der GbR erhöht die hälftig auf die Ehegatten entfallende Gegenleistung für das Grundstück.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 § 3 Nr. 4 § 6 Abs. 1 Satz 1 § 8 Abs. 1 § 9 ;

Tatbestand: