FG Niedersachsen - Urteil vom 11.07.2000
7 K 374/99
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 a ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1408

Grunderwerbsteuer, Erwerbsvorgang bei Änderung des Gesellschafterbestandes

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2000 - Aktenzeichen 7 K 374/99

DRsp Nr. 2000/7764

Grunderwerbsteuer, Erwerbsvorgang bei Änderung des Gesellschafterbestandes

1. Werden 95 v. H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter übertragen, ist bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Übertragung des Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gegeben. 2. Werden lediglich 94 v. H. der Anteile übertragen, ist eine wesentliche Änderung nicht zu bejahen. 3. Aufgrund der eigenen Rechtspersönlichkeit der GmbH kann eine wesentliche Änderung des Gesellschafterbestandes der Personengesellschaft nicht angenommen werden, wenn die GmbH an der Personengesellschaft beteiligt ist und sich nur die Gesellschafterstruktur der GmbH ändert.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 a ;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH, die an einer GbR beteiligt ist, bei dieser eine wesentliche Änderung im Gesellschafterbestand bewirkt und damit grunderwerbsteuerlich die Steuerbarkeit nach § 2 a GrEStG auslöst.

Die GbR B (B GbR) hatte im Gesamthandsvermögen ein mit Wohngebäuden bebautes Grundstück (eingetragen in dem Grundbuch von S. Bl. 166642-16789, 16365-16444, 16460-165479).