Streitig ist, ob der Erwerb eines Wochenend-/Ferienhauses auf gepachtetem Grund und Boden der Grunderwerbsteuer unterliegt.
In der Nähe von 1 liegt das etwa 600 ha große Forstgut 2 . Im Bereich südlich des Schlosses entstand im Zuge von Kiesabbaumaßnahmen eine vielgestaltige Wald- und Seenlandschaft, die sog. Erholungslandschaft "Schlosspark 2 ". Der Grund und Boden steht im Eigentum des Verpächters, des A ; um die Seen wurden auf verpachteten Flächen im Rahmen einer Gesamtplanung in Einvernehmen mit dem Natur- und Landschaftsschutz Ferienhäuser angesiedelt. Die Ganzheit der naturnahen Landschaft soll dabei den Bewohnern der einzelnen Wochenendhäuser wie auch der Allgemeinheit so weit wie irgend möglich erhalten bleiben.
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