FG München, vom 22.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3205/01
Grunderwerbsteuer: Gegenleistung durch Baulandsausweisung - revisionsrechtliche Nachprüfung einer Vertragsauslegung
BFH, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen II R 22/03
DRsp Nr. 2005/1923
Grunderwerbsteuer: Gegenleistung durch Baulandsausweisung - revisionsrechtliche Nachprüfung einer Vertragsauslegung
»Erwirbt eine Gemeinde einen Teil der von ihr durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Sicherung der Erschließung baureif gemachten Grundflächen, ist der beim Grundstücksveräußerer für die ihm verbleibenden und nunmehr baureifen Teilflächen eintretende Wertzuwachs grundsätzlich keine Gegenleistung der erwerbenden Gemeinde für ihren Grundstückserwerb.«