FG Münster, vom 25.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 5694/99
Grunderwerbsteuer: Grundstückswertfeststellungen in Fällen des § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - Aktenzeichen II R 27/03
DRsp Nr. 2004/20316
Grunderwerbsteuer: Grundstückswertfeststellungen in Fällen des § 17 Abs. 2 und 3GrEStG
»1. Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3GrEStG (i.d.F. bis 30. Dezember 2001) erfolgt die Feststellung der als Bemessungsgrundlage anzusetzenden Werte nach § 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2 und 3BewG in einem verselbständigten Feststellungsverfahren. Innerhalb dieses zweistufigen Feststellungsverfahrens entfaltet der den Grundbesitz- oder Grundstückswert feststellende Bescheid im Umfang des ihm zugewiesenen Regelungsbereichs Bindungswirkung für den Bescheid nach § 17 Abs. 3GrEStG.2. § 17 Abs. 3GrEStG lässt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Lagefinanzamts für die gesonderte Feststellung des Grundbesitz- oder Grundstückswerts unberührt.«