Streitig ist die Rechtsfrage, ob die Übertragung aller Anteile an einer Enkelgesellschaft innerhalb eines Konzerns der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Mit Vertrag vom 17. Dezember 1993 erwarb die Klägerin (die C GmbH), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der B AG, von der W Beteiligungs-GmbH, ebenfalls eine 100 %ige Tochtergesellschaft der B AG, alle Anteile an der T GmbH (T GmbH). Die zuletzt genannte GmbH ist Eigentümerin von Grundbesitz. Das beklagte Finanzamt erkannte in dem beschriebenen Vorgang eine Grunderwerbsteuerbarkeit und setzte mit Bescheid vom 1. Dezember 1994 die Grunderwerbsteuer nach §§ 1 Abs. 3 Nr. 3, 8 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG in Höhe von 39.166 DM fest.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|